02.02.2021

Barrieren beim Neustart der Kultur

2. Februar 2021

Barrieren beim Neustart der Kultur
Ein offener Brief des Netzwerk nicht-behinderter und behinderter Tanz- und Theaterschaffender (siehe Anmerkung 1)

Sehr geehrte Kulturstaatsministerin Monika Grütters,

die COVID-19 Pandemie ist eine nie dagewesene Herausforderung, und wir begrüßen die umfangreichen finanziellen Hilfen des “Neustart Kultur” Programms für die freiberuflichen Tanz- und Theaterschaffenden ausdrücklich. Die #TakeCare (Fonds Darstellende Künste) und DIS-TANZ-SOLO (Dachverband Tanz) Stipendien wurden schnell und vergleichsweise unbürokratisch vergeben und haben eine breite Menge an Solo-Selbständigen erreicht.

Allerdings wurden lang existierende Ausschlüsse aus der Kulturförderung erneut reproduziert. Die vermeintlich niedrigschwelligen Förderprogramme enthalten viele Barrieren, die vor allem taube, behinderte und chronisch kranke Künstler*innen ausschließen. Gerade diese Menschen sind von den Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen, da sie oft zur Risikogruppe gehören oder mit persönlicher Assistenz leben. Die aktuelle Situation, die die Bedeutung von Solidarität in der Gesellschaft besonders deutlich macht, sollte Anlass sein, das Thema kulturelle Teilhabe endlich grundsätzlich anzugehen und mit einer ernsthaften Umsetzung der bereits 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention zu beginnen (siehe Anmerkung 2). Daher fordern wir die unten dargestellten strukturellen Barrieren sowohl bei den neuen Ausschreibungen der Stipendien als auch darüber hinaus für alle Förderprogramme gezielt abzubauen.

Wir haben in Bezug die Förderprogramme im Rahmen von Neustart Kultur drei grundlegende Barrieren identifiziert:

Barriere 1: Nachweis der Förderberechtigung

Die Förderprogramme im Rahmen von Neustart Kultur fördern diejenigen, die innerhalb der letzten zwei oder drei Jahre 50 Prozent des Einkommens aus freiberuflicher künstlerischer Arbeit erworben haben. Dies ist anhand einer KSK-Beitragsmitteilung oder einer Auflistung von Einnahmen darzulegen.

Viele taube, behinderte oder chronisch kranke Künstler*innen sind jedoch oft nicht in der Lage in diesem Rahmen als freiberufliche Künstler*innen zu arbeiten. Ihre gesellschaftliche Ausgangssituation hat viele bereits früh in die Beanspruchung staatlicher Hilfen, wie Erwerbsunfähigkeitsrente, Hartz IV, Grundsicherung oder andere Sozialleistungen, manövriert, welche den Zuverdienst - freiberuflich oder angestellt - streng regulieren. Auch sind viele taube, behinderte oder chronisch kranke Künstler*innen auf eine staatliche Krankenversicherung angewiesen, weil private Versicherungen viele Leistungen mit zusätzlichen Kosten verbinden, die über den finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Personen liegen. Hinzu kommt, dass ein normatives Zeitsystem für viele taube, behinderte oder chronisch kranke Künstler*innen eine Barriere darstellt. Sie nehmen darum oft weniger Projekte wahr und müssen längere Pause zwischen Projekten einhalten, um ihre Gesundheit zu schützen. Gleichzeitig werden sie weniger oft von Theatern eingeladen oder für Projekte angefragt als ihre nicht-behinderten Kolleg*innen. Unter diesen Umständen ist ein freiberuflicher Zuverdienst, der 50 Prozent des Einkommens abdeckt und zur Mitgliedschaft in der KSK berechtigt, oft gar nicht zu erwirtschaften. Der Nachweis, dass 50 Prozent des Einkommens aus freiberuflichen Tätigkeiten erwirtschaftet wurde, schließt viele taube, behinderte oder chronisch kranke Künstler*innen kategorisch aus.

Barriere 2: Bewerbungsverfahren sind nicht zugänglich

Sollten taube, behinderte oder chronisch kranke Künstler*innen, trotz der oben genannten Hürden, die Kriterien für die Förderung erfüllen, stoßen sie spätestens im Antragsverfahren auf große Barrieren. Denn:

  • Es gibt keine Informationen zum Antrag und dem Antragsverfahren in Deutscher Gebärdensprache (DGS) / Leichter Sprache / Großer Schrift / Audiodateien.
  • Es gibt nur das schriftliche Antragsverfahren – es ist keine Antragstellung als DGS-Video, als Audiodatei oder in einem anderen alternativen Format möglich.
  • Es gibt keine Unterstützung bei der Antragstellung für Menschen, die keine Tastatur oder einen Stift benutzen können, und keine Kostenübernahme, wenn die Antragsteller*innen sich diese Hilfe privat suchen müssen. Dies gilt auch für die Begleitung für Künstler*innen mit Lernschwierigkeiten.
  • Es gibt keine Unterstützung bei der Antragstellung für taube Menschen und keine Kostenübernahme, wenn Antragsteller*innen eine hörende Person nutzen müssen, die den Antrag von DGS ins Schriftdeutsch übersetzt, damit der Antrag in vorgegebener Schriftform eingereicht werden kann.
  • Es gibt keine Unterstützung bei der Antragstellung für sehbehinderte Menschen und keine Kostenübernahme, wenn die Antragsteller*innen sich eine sehende Person suchen müssen, damit der Antrag im vorgegebenen Format eingereicht werden kann.
  • Die Teams, die die Beratung zum jeweiligen Förderangebot durchführen, sind nicht ausreichend für den Umgang mit Künstler*innen mit Behinderungen sensibilisiert und geschult.
  • Die Jury-Mitglieder, die die Anträge bewerten, sind nicht ausreichend für die Bereiche Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus sensibilisiert.

Ein Beispiel dafür, dass ein barrierearmes Antrags- und Förderverfahren möglich ist und bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, finden Sie hier: https://www.artscouncil.org.uk/sites/default/files/download-file/ACPG_Access_Support_23102020_0.pdf

Barriere 3: Begrenzung der Kostenübernahme für Barrierefreiheit

Im Rahmen der #TakeCareResidenzen kann 10 Prozent der Förderung auch für Materialkosten, Sachkosten und Barrierefreiheit genutzt werden. Bei der Fördersumme von 5000 Euro sind das 500 Euro für den Förderzeitraum von zwei Monaten. Für diesen Betrag kann eine taube Künstler*in für drei Tage Dolmetscher*innen zum vom Berufsverband festgelegten Honorarsatz buchen. Wenn die Künstler*in noch Material anschaffen möchte, reduziert sich der Betrag für die Kosten zur Barrierefreiheit entsprechend.

Eine vorab festgelegte Begrenzung der Übernahme der Kosten zur Barrierefreiheit entspricht nicht den realen Umständen, mit denen taube, behinderte und chronisch kranke Künstler*innen konfrontiert sind. Die wahren Kosten liegen oft viel höher. Eine Begrenzung zwingt die Künstler*innen weitere Förderung für Kosten der Barrierefreiheit in eigener Mehrarbeit zu beantragen oder diese bei Nichterfolg der Antragstellung sogar selbst zu tragen. Dass in diese Begrenzung von 10 Prozent auch Kosten für Material und Sachkosten fallen, bringt taube, behinderte und chronisch kranke Künstler*innen zudem in die Situation zwischen Barrierefreiheit und der Anschaffung von Material abwägen zu müssen.

Auch stellt sich die Frage, warum Kosten zur Barrierefreiheit überhaupt als Bestandteil der Fördersumme gedacht werden, wenn diese doch ausschließlich für die “künstlerische Weiterentwicklung” und die “Stabilisierung der künstlerischen Aktivitäten” genutzt werden soll. Durch diese Regelung verlieren taube, behinderte und chronisch kranke Künstler*innen Geld für die Umsetzung eben dieser Ziele, während nicht-behinderten Künstler*innen die volle Fördersumme zur Verfügung steht. Vielmehr müssen Kosten für die Barrierefreiheit nach Bedarf zusätzlich zur künstlerischen Förderung übernommen werden.

Fazit:

Die erfolgreiche Beantragung durch einzelne taube, behinderte oder chronisch kranke Künstler*innen war bisher nur durch ein Überengagement einzelner Verantwortlicher und mit erheblichen Mehraufwand und auch Mehrkosten auf Seiten der Antragsteller*innen möglich.

Die Umsetzung der UN-BRK und der geltenden deutschen Rechtslage darf nicht mehr auf Freiwilligkeit und individuellem Engagement basieren. Sie muss strukturell und flächendeckend passieren. Nur so kann die kulturelle Teilhabe aller nachhaltig garantiert werden.

Da die neuen Förderprogramme im Rahmen von “Neustart Kultur” viele taube, behinderte oder chronisch kranke Künstler*innen kategorisch ausschließen, fordern wir die Anpassung der Antragsverfahren und Förderbedingungen für diese und alle zukünftig von der Bundesregierung zur Förderung von Künstler*innen bereitgestellten Mittel.  

Wir fordern:

  • einen differenzierten Blick auf die Einkommenssituation der Bewerber*innen unter Berücksichtigung ihrer gesellschaftlichen Situation.
  • transparente Informationen dazu, dass die jeweilige Einkommenssituation mit dem beratenden Team besprochen werden kann.
  • Informationen zur Förderung und dem Antragsverfahren in alternativen Formaten (DGS-Videos, Audiodateien, Großdruck, Leichte Sprache, barrierefreie PDFs).
  • Mitarbeiter*innen & Jurymitglieder, die für Barrieren und Bedarfe sensibilisiert sind.
  • Kostenübernahmen für z.B. Arbeitsassistenzen / Dolmetscher*innen / Übersetzer*innen vor, während und nach dem Antragsverfahren sowie bei erfolgreicher Förderung.
  • keine Definition von Behinderung und Legitimierung von Barrierefreiheitsbedarf durch den Schwerbehindertenausweis.
  • ein separates Budget der BKM zur Deckung von Barrierefreiheitskosten.

Solange die hier genannten Forderungen nicht umgesetzt werden, entsteht der Eindruck, dass die Förderprogramme von Neustart Kultur sich vor allem an nicht-behinderte Künstler*innen richten, um diese vor genau der Situation bewahren, in der sich behinderte Künstler*innen schon lange befinden - nämlich der Sicherung des Lebensunterhalts durch den Staat mit den damit verbundenen sehr einschränkenden Auflagen.

Wir fordern das BKM auf, die geltenden Gesetze zur kulturellen Teilhabe fest in den Richtlinien der Kulturförderung zu verankern, denn

Barrierefreiheit ist ein deutsches Recht und keine Charity-Veranstaltung.

Barrierefreiheit ist wenn niemand mehr einbezogen werden muss, weil niemand mehr ausgeschlossen wird.

Im Kulturbetrieb gibt es zahlreiche Multiplikator*innen und Expert*innen zu diesem Anliegen. Gehen Sie Kooperationen ein! Lassen Sie sich beraten! Das Wissen ist da!

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Für das Netzwerk nicht-behinderter und behinderter Tanz- und Theaterschaffender:

Angela Alves, Tänzerin und Choreografin, Berlin

Anne Rieger, Co-Leitung Making a Difference / Sophiensæle, Berlin

Anna Mülter, künstlerische Leitung Festival Theaterformen, Hannover/Braunschweig

Rolf Emmerich, Festivalleiter Sommerblut Kulturfestival, Köln

Hanna Behr, Kulturmanagerin / Festivalmanagement Sommerblut Kulturfestival, Köln

Noa Winter, Kurator*in und Co-Leitung Making a Difference / Sophiensæle, Berlin

Nadja Dias, Freie Produzentin/ Beraterin u.a. mit Claire Cunningham, Stuttgart/Ludwigsburg

Jutta Schubert /EUCREA Verband Kunst und Behinderung e.V.

Mijke Harmsen, Dramaturgin, Düsseldorf

Bea Carolina Remark, Tanz- und Bewegungsschaffende, Bodman

Tiago Manquinho, Choreograf, Braunschweig

Sophia Neises, Performerin, Theaterpädagogin

Gerda König, künstl. Leiterin DIN A 13 tanzcompany

Silke Stuck, Produktionsleitung / Theater Thikwa

Steffen Sünkel, Dramaturgie und stellvertretende Intendanz, RambaZamba Theater, Berlin

Lisette Reuter, Creative Producer & künstl. Leiterin Un-Label Performing Arts Company, Köln

Gitta Roser, Choreografin, DIN A 13 tanzcompany, cie.nomoreless, Köln

Melanie Zimmermann, Tanzdramaturgin, Kampnagel

Franziska Werner, Künstlerische Leitung, Sophiensæle, Berlin

Corinna Humuza, künstlerische Assistenz

Christoph Grothaus, Meine Damen & Herren // Barner 16, Hamburg

Ece Tufan, Produktionsleitung, Festival Theaterformen, Hannover/Braunschweig

Jacqueline Azarmi Eskandani, Assistenz künstlerische Leitung, Festival Theaterformen, Hannover/Braunschweig

Steven Solbrig, freie:r Performer:in und Kulturvermittler:in/ Inklusive Kulturvermittlung, Leipzig

Barbara Mundel, Intendantin der Münchner Kammerspiele und Nele Jahnke, Dramaturgin und Regisseurin an den Münchner Kammerspielen

Florian Ackermann, künstlerischer Leiter Schwankhalle Bremen

Judith Strodtkötter, Dramaturgin Schwankhalle Bremen

Adrian Wenzel, Oskar Spatz ( Tänzer/ Künstler tanzbar_bremen)

Günther Grollitsch, Corinna Mindt (künstl. Leitung tanzbar_bremen)

Nadine Jessen, Dramaturgin

Amelie Deuflhard, Kampnagel

Anna Teuwen, Dramaturgin

Barbara Kantel, Dramaturgin Schauspiel Hannover

Stella Konstantinou, Dramaturgin

Alina Buchberger, Dramaturgin

Uta Lambertz, Dramaturgin

Daniel Riedel, freischaffender Künstler

Katharina Wisotzki, Theater im Pavillon Hannover

Wolfram Sander, Dramaturg, Dresden

Paula Oevermann, Produktionsleitung und Dramaturgin, Dresden

Anna Wagner, Dramaturgin, Frankfurt a.M.

Christopher Bruckman, Performer, für dorisdean, Bochum      

 
Anmerkung 1: Das im Februar 2019 gegründete bundesweite Netzwerk firmierte bisher unter dem Arbeitstitel “Aesthetics of Access” und versammelt bereits über 100 Tanz- und Theaterschaffende mit und ohne Behinderung, die in Institutionen oder freiberuflich arbeiten.

Anmerkung 2: Neben dem Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf kulturelle Teilhabe auch im Artikel 3 des Grundgesetzes und im Sozialgesetzbuch IX verankert.